Rettungsfähigkeit
Rettungsfähigkeit wird unterschiedlich definiert. Vier Interessengruppen stellen unterschiedliche Anforderungen an die Mitarbeiter:
Die Rettungsfähigkeit nach Richtlinie 94.05 der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. (DGfdB) Der Rettungsschwimmschein des Bundesverbandes deutscher Schwimmmeister e. V. (BdS) Das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen Silber (ASB, DLRG, DRK, viele staatliche Einrichtungen) Die individuelle Rettungsfähigkeit, die aus der Gefährdungsbeurteilung des Badbetreibers folgt Die Rettungsfähigkeit alleine befähigt in der Regel nicht zur Aufsicht und Rettung. Weitere Voraussetzungen müssen erfüllt sein, zum Beispiel aktueller Erste-Hilfe-Kurs und Einweisung in das Bad.